10.4.1.Nr.3
§ 5 Abs. 1 AZG
1. Für die Ausdehnung der Normalarbeitszeit gemäß § 5 Abs. 1 AZG muss mit Zeiten der Arbeitsbereitschaft nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge im Vorhinein gerechnet werden können.
10.4.1.Nr.3
§ 5 Abs. 1 AZG
1. Für die Ausdehnung der Normalarbeitszeit gemäß § 5 Abs. 1 AZG muss mit Zeiten der Arbeitsbereitschaft nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge im Vorhinein gerechnet werden können.
