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Ausdehnung bei Arbeitsbereitschaft? - OGH 17.10.2002, 8 ObA 35/02h

8. LfgFebruar 2003

10.4.1.Nr.3

§ 5 Abs. 1 AZG

1. Für die Ausdehnung der Normalarbeitszeit gemäß § 5 Abs. 1 AZG muss mit Zeiten der Arbeitsbereitschaft nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge im Vorhinein gerechnet werden können.

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