10.4.1.Nr.2
§ 19d Abs. 2 AZG
1. Die im Bereich der Teilzeitarbeit von § 19d Abs. 2 geforderte Vereinbarung über Ausmaß und Lage der Arbeitszeit kann auch konkludent getroffen werden.
10.4.1.Nr.2
§ 19d Abs. 2 AZG
1. Die im Bereich der Teilzeitarbeit von § 19d Abs. 2 geforderte Vereinbarung über Ausmaß und Lage der Arbeitszeit kann auch konkludent getroffen werden.
