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Änderungsvorbehalt bei Teilzeit - OGH 21.2.2002, 8 ObA 314/01m

7. LfgNovember 2002

10.4.1.Nr.2

§ 19d Abs. 2 AZG

1. Die im Bereich der Teilzeitarbeit von § 19d Abs. 2 geforderte Vereinbarung über Ausmaß und Lage der Arbeitszeit kann auch konkludent getroffen werden.

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