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Rufbereitschaften und Überstunden? - OGH 14.2.2024, 9 ObA 100/23f

72. LfgJuni 2024

10.3.4.Nr.8

§ 164 Abs. 2 L-DBR Stmk
§ 166 Abs. 6 L-DBR Stmk
§ 9 SI-Vereinbarung
§ 12 SI-Vereinbarung

1. Fragen zur Auslegung von Rufbereitschaftspauschalen und von „Differenzberechnungen“ bei Rufbereitschaftspauschalen nach dem L-DBR stellen sich nicht, wenn die Höhe weder auf Basis einer vertraglichen, noch einer gesetzlichen Pauschale im Sinn des § 164 Abs. 2 L-DBR ermittelt wurde, sondern ohnedies eine Einzelabrechnung anhand der vorgebrachten und derart festgestellten Rufbereitschafts- und Arbeitszeiten erfolgte.

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