10.3.4.Nr.8
§ 164 Abs. 2 L-DBR Stmk
§ 166 Abs. 6 L-DBR Stmk
§ 9 SI-Vereinbarung
§ 12 SI-Vereinbarung
1. Fragen zur Auslegung von Rufbereitschaftspauschalen und von „Differenzberechnungen“ bei Rufbereitschaftspauschalen nach dem L-DBR stellen sich nicht, wenn die Höhe weder auf Basis einer vertraglichen, noch einer gesetzlichen Pauschale im Sinn des § 164 Abs. 2 L-DBR ermittelt wurde, sondern ohnedies eine Einzelabrechnung anhand der vorgebrachten und derart festgestellten Rufbereitschafts- und Arbeitszeiten erfolgte.

