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Bereitschaftszeit ohne bestimmten Aufenthaltsort? Eintreffen am Dienstort binnen eineinhalb Stunden für bloße Rufbereitschaft zu große Bindung? - OGH 29.8.2019, 8 ObA 44/18f

59. LfgFebruar 2020

10.3.1.Nr.5

§ 36 VBG
§ 17b Abs. 1, 2 und 3 GehG
§ 20a Abs. 1 AZG

1. Die Qualifikation einer angeordneten Bereitschaft im Sinne der Absätze 1 bis 3 des § 17b GehG kann nur nach objektiven Kriterien beurteilt werden, die für alle davon betroffenen Bediensteten gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrem privaten Wohnort oder der von ihnen persönlich bevorzugten Freizeitgestaltung.

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