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ÖBB-Hilfseinsätze aus Rufbereitschaften - Angeordnete Fahrten zur Einsatzstelle im Hilfszug oder mit eigenem PKW: Vollbezahlung? - OGH 26.5.2010, 9 ObA 34/10f

31. LfgOktober 2010

10.2.2.Nr.4

§ 10 ÖBB-Arbeitszeit-Kollektivvertrag
§ 10 Abs. 1 Z 1 AZG
§ 20b Abs. 1 AZG

1. § 10 AZG gilt grundsätzlich für alle Arbeitszeiten außerhalb der Normalarbeitszeit als unabdingbare Mindestnorm hinsichtlich des Überstundenzuschlags.

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