10.2.2.Nr.4
§ 10 ÖBB-Arbeitszeit-Kollektivvertrag
§ 10 Abs. 1 Z 1 AZG
§ 20b Abs. 1 AZG
1. § 10 AZG gilt grundsätzlich für alle Arbeitszeiten außerhalb der Normalarbeitszeit als unabdingbare Mindestnorm hinsichtlich des Überstundenzuschlags.
10.2.2.Nr.4
§ 10 ÖBB-Arbeitszeit-Kollektivvertrag
§ 10 Abs. 1 Z 1 AZG
§ 20b Abs. 1 AZG
1. § 10 AZG gilt grundsätzlich für alle Arbeitszeiten außerhalb der Normalarbeitszeit als unabdingbare Mindestnorm hinsichtlich des Überstundenzuschlags.
