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Abgrenzung von bloßen Wegezeiten - OGH 17.3.2004, 9 ObA 109/03z

13. LfgOktober 2004

10.2.2.Nr.2

§ 20b Abs. 1 AZG
§ 905 ABGB

1. „Reisezeiten“ bei Dienstreisen zählen zur Arbeitszeit und sind daher grundsätzlich zu entlohnen.

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