10.2.1.Nr.9
§ 2 Z 1 KA-AZG
§ 26 Abs. 1 und 2 LVBG Kärnten 1994
1. Allgemein gehört zum wesentlichen Inhalt der Dienstpflicht der Ort, an dem die Dienstleistung zu erbringen ist.
10.2.1.Nr.9
§ 2 Z 1 KA-AZG
§ 26 Abs. 1 und 2 LVBG Kärnten 1994
1. Allgemein gehört zum wesentlichen Inhalt der Dienstpflicht der Ort, an dem die Dienstleistung zu erbringen ist.
