10.1.2.Nr.4
KollV private Autobusbetriebe
§ 3 Abs. 1 Z 1 AZG
§ 16 Abs. 1 AZG
1. Die Arbeitsunterbrechungen bei geteilten Diensten, festgehalten im Dienstplan unter Fahrerablöse (sogar) auf offener Strecke, sind keine „Arbeitszeiten“.
10.1.2.Nr.4
KollV private Autobusbetriebe
§ 3 Abs. 1 Z 1 AZG
§ 16 Abs. 1 AZG
1. Die Arbeitsunterbrechungen bei geteilten Diensten, festgehalten im Dienstplan unter Fahrerablöse (sogar) auf offener Strecke, sind keine „Arbeitszeiten“.
