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Ankleiden (Uniform) nach Eintreffen am Arbeitsplatz - OGH 4.9.2002, 9 ObA 89/02g

8. LfgFebruar 2003

10.1.2.Nr.1

§ 2 Abs. 1 Z 1 AZG

1. Die Zeit, die ein Arbeitnehmer vor seinem Eintreffen an der Arbeitsstätte zum Anziehen seiner Arbeitskleidung (im Anlassfall Anziehen einer Uniform im Wohnwagen) benötigt, ist im Allgemeinen nicht als Arbeitszeit zu werten.

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