10.1.2.Nr.1
§ 2 Abs. 1 Z 1 AZG
1. Die Zeit, die ein Arbeitnehmer vor seinem Eintreffen an der Arbeitsstätte zum Anziehen seiner Arbeitskleidung (im Anlassfall Anziehen einer Uniform im Wohnwagen) benötigt, ist im Allgemeinen nicht als Arbeitszeit zu werten.

