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Aufklärungspflicht vor Pensionsabfindung - OGH 13.09.2012, 8 ObA 6/12h

38. LfgFebruar 2013

9.7.2.Nr.22

§ 1157 ABGB

1. Der Arbeitgeber ist gegenüber (auch) seinen ehemaligen Arbeitnehmern im Zusammenhang mit Vorschlägen, die auf seine Befreiung von direkten Leistungsverpflichtungen aus einer Pensionsvereinbarung hinauslaufen, zur umfassenden Aufklärung verpflichtet.

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