9.7.2.Nr.17
§ 1157 ABGB
§ 1325 ABGB
§ 273 ZPO
1. Durch gezieltes rechtswidriges Mobbingverhalten ausgelöste behandlungsbedürftige psychische Schäden mit Krankheitswert und Schmerzen berechtigten zu Schmerzengeld.
9.7.2.Nr.17
§ 1157 ABGB
§ 1325 ABGB
§ 273 ZPO
1. Durch gezieltes rechtswidriges Mobbingverhalten ausgelöste behandlungsbedürftige psychische Schäden mit Krankheitswert und Schmerzen berechtigten zu Schmerzengeld.
