9.7.2.Nr.16
§ 1157 ABGB
§ 1486 Z 5 ABGB
§ 1489 ABGB
1. Die den Dienstgeber - neben der Hauptpflicht auf Zahlung des geschuldeten Entgelts - treffende Fürsorgepflicht erfasst auch die vermögensrechtlichen Interessen der Dienstnehmer.
9.7.2.Nr.16
§ 1157 ABGB
§ 1486 Z 5 ABGB
§ 1489 ABGB
1. Die den Dienstgeber - neben der Hauptpflicht auf Zahlung des geschuldeten Entgelts - treffende Fürsorgepflicht erfasst auch die vermögensrechtlichen Interessen der Dienstnehmer.
