9.4.2.Nr.3
§ 56 L-DBR
§ 201 Stmk L-DBR
§ 56 Abs. 2 BDG 1979
1. Schon nach allgemeinem arbeitsrechtlichem Grundsatz sind Nebenbeschäftigungen trotz ihrer prinzipiellen Zulässigkeit nur dann erlaubt, wenn der Arbeitnehmer dadurch nicht in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber tritt.

