9.1.1.Nr.3
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Allgemein verpflichtet die Treuepflicht die Arbeitnehmer dazu, die betrieblichen Interessen zu wahren.
9.1.1.Nr.3
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Allgemein verpflichtet die Treuepflicht die Arbeitnehmer dazu, die betrieblichen Interessen zu wahren.
