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Richtlinien für zur Verfügung gestellte Dienstkleidung - Städtischer Linien-Kraftfahrer - Rosafarbenes Haarband für Pferdeschwanz? - OGH 24.9.2015, 9 ObA 82/15x

47. LfgFebruar 2016

8.3.6.Nr.2

§ 16 ABGB
§ 17 ABGB
Art. 8 EMRK

1. Mit einer Einzelweisung, im städtischen Linien-Fahrdienst kein rosafarbenes Haarband zu tragen, wird in die Persönlichkeitsrechte des Fahrers nach § 16 ABGB und Art. 8 EMRK, sein persönliches Erscheinungsbild nach eigenem Ermessen festzulegen, eingegriffen.

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