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Vertrauen in Homeoffice-Arbeitszeitaufzeichnungen mangels unmittelbarer Kontrollmöglichkeit Wahrheitswidrige Eingabe ins Zeiterfassungssystem? - OGH 27.9.2023, 9 ObA 58/23d

71. LfgFebruar 2024

8.2.1.Nr.3

§ 27 Z. 1 Fall 3 AngG

1. Den Grundsätzen der Rsp zur Vertrauensunwürdigkeit entspricht die Auffassung, dass (schon alleine) die wahrheitswidrige Eingabe in das Arbeitszeiterfassungssystem keine bloße Ordnungswidrigkeit darstellt, sondern einen schwerwiegenden Vertrauensbruch, der zur Entlassung berechtigt.

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