8.1.2.Nr.9
§ 6 Abs. 1 AngG
§ 914 f ABGB
§ 8 Abs. 2 BEinstG
§ 12 Abs. 5 Angestellten-KollV Wiener Stadtwerke
1. Welche Änderungen des Arbeitsplatzes noch im Arbeitsvertrag Deckung finden, hängt untrennbar mit der Frage zusammen, zu welchen Diensten sich der Angestellte überhaupt verpflichtet hat.

