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Vertragsauslegung - Allgemein und bei Kündigungsschutz „Kaufmännische Angestellte“ - OGH 24.10.2012, 8 ObA 14/12k

38. LfgFebruar 2013

8.1.2.Nr.9

§ 6 Abs. 1 AngG
§ 914 f ABGB
§ 8 Abs. 2 BEinstG
§ 12 Abs. 5 Angestellten-KollV Wiener Stadtwerke

1. Welche Änderungen des Arbeitsplatzes noch im Arbeitsvertrag Deckung finden, hängt untrennbar mit der Frage zusammen, zu welchen Diensten sich der Angestellte überhaupt verpflichtet hat.

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