8.1.2.Nr.4
§ 914 ABGB
§ 1153 ABGB
§ 6 Abs. 1 AngG
§ 101 ArbVG
1. Die Möglichkeit, den Arbeitnehmer auf einen anderen Arbeitsplatz zu „versetzen“, ist zweifach eingeschränkt:
8.1.2.Nr.4
§ 914 ABGB
§ 1153 ABGB
§ 6 Abs. 1 AngG
§ 101 ArbVG
1. Die Möglichkeit, den Arbeitnehmer auf einen anderen Arbeitsplatz zu „versetzen“, ist zweifach eingeschränkt:
