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Medizinische Intensivpflege Anwendbarkeit auch des SWÖ-Zusatz-KV? - OGH 17.7.2025, 9 ObA 32/25h

76. LfgOktober 2025

7.1.2.Nr.5

§ 1 EEZG
§ 2 EEZG
§ 3 Abs. 2 EEZG
§ 3 Abs. 1 und 2 PFG
§ 863 Abs. 1 ABGB
Zweckzuschuss-KollV SWÖ-KV
Satzung BGBl II 2023/9, 2023/54 und 2024/26
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 3 Abs. 2 LSD-BG

1. Die Zweckzuschüsse gemäß § 2 EEZG sind für Entgelterhöhungen zu verwenden, die dem Pflege- und Betreuungspersonal der in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 EEZG genannten Berufsgruppen gebühren, das in bestimmten Einrichtungen tätig sein muss (§ 3 Abs. 2 EEZG).

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