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Erhöhter Kündigungsschutz und wirksame Dienstbeschreibung - Ablehnung eines Einspruchs? - OGH 28.9.2022, 9 ObA 58/22b

68. LfgFebruar 2023

6.2.8.Nr.10

§ 22 Abs. 1 DO.B
§ 24 Abs. 5 und 6 DO.B
§ 31 Abs. 1 Z 2 DO.B
§ 40 Abs. 5 DO.B
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 879 ABGB
§ 500a, 510 Abs. 3 ZPO

1. Der normative Teil eines KollV wie der DO.B ist nach den Regeln für die Gesetzesauslegung (§§ 6, 7 ABGB) auszulegen. In erster Linie ist daher der Wortsinn - auch im Zusammenhang mit den übrigen Regelungen - zu erforschen und die sich aus dem Text des Kollektivvertrags ergebende Absicht der Kollektivvertragsparteien zu berücksichtigen.

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