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Schriftformgebot für Kündigungen Auch für Austritte und Entlassungen? - OGH 31.1.2007, 8 ObA 86/06i

21. LfgJuni 2007

6.2.8.Nr.1

Art. XI Punkt 2 Arbeiter-KollV Güterbeförderungsgewerbe

1. Aus Art. XI Punkt 2 des KollV ergibt sich nach dem bei der Auslegung in erster Linie maßgeblichen Wortsinn eindeutig, dass das dort vorgesehene Schriftformgebot den Fall einer Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerkündigung betrifft, die Entlassung und den vorzeitigen Austritt hingegen nicht.

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