6.2.4.Nr.1
Pkt. IV Z 1 lit. a KollV Arbeiter Autobusbetriebe
1. Dass Liniendienst-Zeiteinteilung nicht als „Fahrplan“ bezeichnet wird, ändert nichts daran, dass inhaltlich jene Situation vorliegt, die Pkt. IV Z 1 lit. a des KollV voraussetzt.
6.2.4.Nr.1
Pkt. IV Z 1 lit. a KollV Arbeiter Autobusbetriebe
1. Dass Liniendienst-Zeiteinteilung nicht als „Fahrplan“ bezeichnet wird, ändert nichts daran, dass inhaltlich jene Situation vorliegt, die Pkt. IV Z 1 lit. a des KollV voraussetzt.
