vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entgelt für Stehzeiten im Autobuslinienverkehr - OGH 29.9.2004, 9 ObA 42/04y

14. LfgFebruar 2005

6.2.4.Nr.1

Pkt. IV Z 1 lit. a KollV Arbeiter Autobusbetriebe

1. Dass Liniendienst-Zeiteinteilung nicht als „Fahrplan“ bezeichnet wird, ändert nichts daran, dass inhaltlich jene Situation vorliegt, die Pkt. IV Z 1 lit. a des KollV voraussetzt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!