6.2.2.Nr.2
Pkte. II.1, II.5 Zusatz-KollV Ang metalltechnische Industrie 2023
Anhang II Arbeiter-KollV eine- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie 2023
1. Ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung über einen Interessensausgleich Voraussetzung des kollektivvertraglichen Ist-Abweichungsvorbehalts und kommt es zu keiner Einigung über eine solche Betriebsvereinbarung, hat es nach dem Abweichungsvorbehalt bei der grundsätzlichen Erhöhung von 10 % zu bleiben.

