6.2.2.Nr.1
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
Pkt. 7 lit. i Lohnordnung KollV Arbeiter Gastgewerbe
1. Mit ihrem Abstellen auf „Lohnsätze“ erfasst die Verweisungsbestimmung des Pkt. 7 lit. i der Gastronomielohnordnung nicht auch allfällige „Istlohnklauseln“ bzw. Istlohnerhöhungen in anderen (verwiesenen) Kollektivverträgen.

