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Besonderheiten für Sozialversicherungsbedienstete - OGH 14.2.2001, 9 ObA 324/00p

3. LfgJuli 2001

6.2.1.Nr.2

§ 37 DO.A (KollV) Sozialversicherungsbedienstete
§ 31 Abs. 3 Z 3 ASVG

1. Die Sozialversicherungsträger können als Körperschaften öffentlichen Rechts mit hoheitlichen Befugnissen nicht schlechthin einem privaten Dienstgeber gleichgesetzt werden, auch wenn die von ihnen abgeschlossenen Dienstverträge privatrechtlicher Natur sind.

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