6.2.1.Nr.1
KollV Angestellte öffentlicher Flughäfen
VGr II oder III?
1. Ist für die Einstufung entscheidend, ob die Tätigkeit als eine einfache zu qualifizieren ist, für die in der Regel (nur) eine kurze Einarbeitungszeit erforderlich ist, schließt bei einem „Screener“ - einer Bildschirm-Kontrolltätigkeit bei der Durchleuchtung des Gepäcks auf verdächtige Gegenstände - die Notwendigkeit von Genauigkeit und Verlässlichkeit sowie die Verantwortung im Zusammenhang mit dem Erkennen gefährlicher Gegenstände die Qualifikation einer an sich einfachen Tätigkeit als „einfach“ nicht aus.

