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Unechte „Firmen“-Kollektivverträge - OGH 30.4.2012, 9 ObA 83/11p

37. LfgOktober 2012

6.1.1.Nr.3

§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 1 KollV Bord AUA und Lauda Air

1. Der normative Teil eines Kollektivvertrags ist nach den Regeln für die Auslegung von Gesetzen (§§ 6 und 7 ABGB) auszulegen, und zwar nach seinem objektiven Inhalt.

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