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Faktische Wirtschaftskammer-Mitgliedschaft - OGH 1.12.1999, 9 ObA 275/99b

1. LfgNovember 2000

5.11.1.Nr.1

§ 8 Z 1 ArbVG

1. Die Kollektivvertragszugehörigkeit von Arbeitnehmern richtet sich nach ständiger Rechtsprechung ausschließlich nach der bindenden Zuordnung des Arbeitgebers zu einer bestimmten Fachorganisation durch die Kammer der gewerblichen Wirtschaft.

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