5.8.3.Nr.1
§ 8 Z 1 ArbVG
§ 4 Abs. 2 erster Satz AVRAG
1. Bei einer freiwilligen Berufsvereinigung kann der Arbeitgeber auch ohne Änderung seiner Geschäftstätigkeit privatautonom über seinen Aus- bzw. Beitritt (mit-)bestimmen.
5.8.3.Nr.1
§ 8 Z 1 ArbVG
§ 4 Abs. 2 erster Satz AVRAG
1. Bei einer freiwilligen Berufsvereinigung kann der Arbeitgeber auch ohne Änderung seiner Geschäftstätigkeit privatautonom über seinen Aus- bzw. Beitritt (mit-)bestimmen.
