5.8.2.Nr.5
§ 4 Abs. 2 Satz 1 AVRAG
§ 5 Abs. 1 Z 3 ASVG
1. § 4 Abs. 2 Satz 1 AVRAG erfasst nur Bestimmungen hinsichtlich des „Entgelts“ und auch nur soweit es im früher anzuwendenden Kollektivvertrag für die regelmäßige Arbeitsleistung in der „Normalarbeitszeit“ festgelegt war.

