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Folgen Kollektivvertragswechsel: Gesamtablöse - OGH 26.1.2010, 9 ObA 123/09t

30. LfgJuni 2010

5.8.2.Nr.3

§ 8 Z 1 und 2 ArbVG
§ 4 Abs. 1 AVRAG

1. Im Falle eines Kollektivvertragswechsels ist eine fragmentarische Weitergeltung des früheren Kollektivvertrags für Bereiche, welche im neuen Kollektivvertrag nicht geregelt sind, zu verneinen.

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