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Folgen Kollektivvertragswechsel Allgemein und KV-Pensionsanwartschaften - OGH 25.6.2007, 9 ObA 127/06a

22. LfgOktober 2007

5.8.2.Nr.2

§ 8 Z 1 und 2 ArbVG
§ 13 ArbVG

1. Auch einzelvertragliche Pensionszusagen und darauf beruhende Pensionsanwartschaften gehen bei Gesamtrechtnachfolge durch Verschmelzung auf die aufnehmende Gesellschaft über.

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