5.8.1.Nr.5
§ 2 Abs. 2 Z 2 und 3 ArbVG
§ 11 Abs. 2 ArbVG
Art. XIX Arzt-Ang.KollV Wien
1. Für die Lösung der Rechtsfrage, ob ein bereits gekündigtes Arbeitsverhältnis noch durch eine kollektivvertragliche Istlohn-Erhöhung erfasst werden kann, ist nicht auf § 2 Abs. 2 Z 3 ArbVG abzustellen, sondern auf § 2 Abs. 2 Z 2 ArbVG.

