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Hinterlegung (Gehaltsverzicht KV-Bord 06) - Wer kann Willensmängel geltend machen? - OGH 22.11.2011, 8 ObA 7/11d

35. LfgFebruar 2012

5.5.1.Nr.2

§ 14 ArbVG

1. Normwirkung entfaltet ein Kollektivvertrag mit seiner ordnungsgemäßen Hinterlegung und Kundmachung.

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