5.5.1.Nr.1
§ 11 Abs. 1 ArbVG
§ 43 Abs. 3 ASGG
1. Kollektivvertragliche Normen sind zwar von Amts wegen zu ermitteln, und zwar auch noch im Rechtsmittelverfahren, jedoch nur dann, wenn sich eine Partei darauf beruft.
5.5.1.Nr.1
§ 11 Abs. 1 ArbVG
§ 43 Abs. 3 ASGG
1. Kollektivvertragliche Normen sind zwar von Amts wegen zu ermitteln, und zwar auch noch im Rechtsmittelverfahren, jedoch nur dann, wenn sich eine Partei darauf beruft.
