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Mittelbare Grundrechtsbindung bei Verschlechterungen - OGH 23.4.2003, 9 ObA 246/02w

11. LfgFebruar 2004

5.3.1.Nr.2

§ 879 ABGB
§ 2 Abs. 2 Z 2 ArbVG

1. Wenngleich im Rahmen einer Sittenwidrigkeitskontrolle nach § 879 ABGB eine mittelbare Drittwirkung der Grundrechte auch auf Kollektivverträge anerkannt ist, sind doch auch verschlechternde Regelungen in Kollektivverträgen unangreifbar, wenn sie den Grundsätzen der Sachlichkeit und Verhältnismäßigkeit entsprechen.

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