5.3.1.Nr.1
§ 2 Abs. 2 ArbVG
§ 879 ABGB
1. Die Nichtigkeitssanktion des § 879 Abs. 1 ABGB erfasst auch Kollektivverträge. Sie (bzw. einzelne Bestimmungen) sind (teil-)nichtig, wenn sie gegen die Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.
5.3.1.Nr.1
§ 2 Abs. 2 ArbVG
§ 879 ABGB
1. Die Nichtigkeitssanktion des § 879 Abs. 1 ABGB erfasst auch Kollektivverträge. Sie (bzw. einzelne Bestimmungen) sind (teil-)nichtig, wenn sie gegen die Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.
