5.1.2.Nr.5
§ 4 Abs. 2 ArbVG
§ 5 Abs. 1 und 3 ArbVG
1. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides über die Zuerkennung der Kollektivertragsfähigkeit wird durch § 5 Abs. 3 ArbVG teilweise durchbrochen.
5.1.2.Nr.5
§ 4 Abs. 2 ArbVG
§ 5 Abs. 1 und 3 ArbVG
1. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides über die Zuerkennung der Kollektivertragsfähigkeit wird durch § 5 Abs. 3 ArbVG teilweise durchbrochen.
