5.1.2.Nr.2
§ 2 Abs. 1 ArbVG
§ 3 Abs. 1 ArbVG
§ 5 Abs. 1 ArbVG
Arbeits- und Lohnübereinkommen Rotes Kreuz
1. Wird Entgelt u.a. auf einen Kollektivvertrag gestützt, ist die formelle Gültigkeit dieses „Kollektivvertrages“ auch noch im Rechtsmittelverfahren zu überprüfen, selbst wenn sich der Arbeitgeber in erster Instanz nicht auf die Unwirksamkeit des „Kollektivvertrages“ berufen hat.

