4.1.1.Nr.36
§ 863 ABGB
1. Die gesetzlichen Rechte und Verpflichtungen von Vertragsbediensteten können nach stRsp nicht konkludent, sondern nur unter den im Gesetz vorgesehenen Rahmenbedingungen geändert werden.
4.1.1.Nr.36
§ 863 ABGB
1. Die gesetzlichen Rechte und Verpflichtungen von Vertragsbediensteten können nach stRsp nicht konkludent, sondern nur unter den im Gesetz vorgesehenen Rahmenbedingungen geändert werden.
