3.1.1.Nr.1
§ 39 Stmk GVBG
§ 863 ABGB
§ 879 ABGB
1. Die Bestimmungen über Sonderverträge im öffentlichen Dienst haben eine Schutzfunktion zugunsten des Dienstgebers und der Allgemeinheit der Steuerzahler.
3.1.1.Nr.1
§ 39 Stmk GVBG
§ 863 ABGB
§ 879 ABGB
1. Die Bestimmungen über Sonderverträge im öffentlichen Dienst haben eine Schutzfunktion zugunsten des Dienstgebers und der Allgemeinheit der Steuerzahler.
