2.7.2.Nr.14
§ 51 Abs. 6 Oö LVBG
§ 53 Abs. 2 Oö LVBG
§ 1 Richtlinien Unkündbarstellung VB OÖ
1. Kann die Unkündbarkeitsstellung von Vertragsbediensteten nur mit Zusatzvertrag bewirkt werden, ist auch die Rückversetzung in den Kündbarkeitsstatus nur eine Vertragsänderung und keine Beendigung des Dienstverhältnisses.

