2.7.2.Nr.9
§ 107 Abs. 4 UG 2002
§ 108 Abs. 1 und 3 UG 2002
§ 109 Abs. 2 UG 2002
§ 128 UG 2002
§ 133 UG 2002
§ 1 Abs. 3 Z 2 VBG
§ 36 VBG
1. In 9 ObA 129/04t wurde die kontroversielle Frage, ob § 128 UG 2002 nur eine Dispositivnorm ist, die einer einvernehmlichen Abänderung zugänglich ist, dahin entschieden, dass § 128 UG 2002 zumindest im Regelfall einen zwingenden Mindeststandard zugunsten neu eintretender Mitarbeiter festlegt, aber in begründeten Ausnahmefällen davon abweichende Sondervereinbarungen nach § 36 VBG zulässt.

