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Neue Universitätsangestellte, die früher nicht dem VBG unterlegen wären: VBG-Status? - OGH 30.8.2007, 8 ObA 3/07k

24. LfgJuni 2008

2.7.2.Nr.9

§ 107 Abs. 4 UG 2002
§ 108 Abs. 1 und 3 UG 2002
§ 109 Abs. 2 UG 2002
§ 128 UG 2002
§ 133 UG 2002
§ 1 Abs. 3 Z 2 VBG
§ 36 VBG

1. In 9 ObA 129/04t wurde die kontroversielle Frage, ob § 128 UG 2002 nur eine Dispositivnorm ist, die einer einvernehmlichen Abänderung zugänglich ist, dahin entschieden, dass § 128 UG 2002 zumindest im Regelfall einen zwingenden Mindeststandard zugunsten neu eintretender Mitarbeiter festlegt, aber in begründeten Ausnahmefällen davon abweichende Sondervereinbarungen nach § 36 VBG zulässt.

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