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Kriterien, Reinigungspflichten, falsche Bezeichnung „Haussprecher“ - OGH 16.12.2005, 9 ObA 43/05x

18. LfgJuni 2006

2.5.3.Nr.6

§ 2 Z 1 HbG
§ 4 Abs. 1 HbG

1. Bei Beginn vor 1.7.2000 liegt ein Hausbesorgerdienstverhältnis vor, wenn nach dem Vertragszweck und den sonstigen Vereinbarungen die vom Dienstnehmer wahrzunehmenden Pflichten kumulativ die in § 2 Z 1 HbG aufgezählten Essentialia eines Hausbesorgervertrags enthalten, nämlich die Beaufsichtigung, die Wartung und die Reinigung.

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