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Abhängigkeit von den zu verrichtenden Arbeiten - OGH 26.6.2002, 9 ObA 141/02d

7. LfgNovember 2002

2.5.1.Nr.1

§ 2 Z 1 HBG

1. Ein Hausbesorgerdienstverhältnis ist anzunehmen, wenn nach dem Vertragszweck und den sonstigen Vereinbarungen die vom Arbeitnehmer wahrzunehmenden Pflichten kumulativ die in § 2 Z 1 HBG aufgezählten Essentialia eines Hausbesorgervertrages enthalten, nämlich die Beaufsichtigung, die Wartung und die Reinigung.

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