1.9.2.Nr.8
§ 914 ABGB
§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG
1. Ob ein befristetes oder unbefristetes Dienstverhältnis vereinbart wurde bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung möglich sein sollte, ist als Frage der Vertragsauslegung von den Umständen des Einzelfalls abhängig.

