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Aus wichtigem Grund Behauptungs- und Beweislast - OGH 31.1.2007, 8 ObA 89/06f

21. LfgJuni 2007

1.9.2.Nr.4

§ 914 ABGB

1. Lässt ein vertraglicher Änderungsvorbehalt eine Änderung durch den Arbeitgeber (nur) aus wichtigen Gründen zu, trifft die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass die Änderung aus wichtigen Gründen erfolgte, den Arbeitgeber.

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