1.9.2.Nr.3
§ 1151 ABGB
§ 105 Abs. 1 und 2 ArbVG
1. Eine bestimmte Arbeitsleistung, die im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zusätzlich vereinbart wird, kann für sich allein aufgekündigt werden, wenn sie gegenüber den anderen Vertragsverpflichtungen eine gewisse Eigenständigkeit aufweist und auch gesondert entlohnt wird.

