1.5.3.Nr.3
§ 17 Abs. 1 Z 5 GlBG
§ 26 Abs. 1 Z 5 und Abs. 5 GlBG
§ 29 Abs. 1 GlBG
§ 4 Abs. 1 und 2 StellenbesetzungsG
§ 1489 ABGB
§ 36 Abs. 4 DO.A
1. Gesetzmäßiges Vorgehen nach § 4 StellenbesetzungsG verlangt, dass sich die Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle im Rahmen sachlich auszuübenden Ermessens an der Besteignung zu orientieren hat.

