1.3.3.Nr.9
§ 1152 ABGB
§ 6 Abs. 1 Satz 1 AngG
1. Stellt sich ein Werkvertrag letztlich als Arbeitsvertrag heraus, muss eine Entgeltanpassung erfolgen, wenn das ursprünglich vereinbarte Entgelt unter der Annahme festgelegt worden sei, dass ein freier Dienstvertrag vorliege.

